Bekämpfung von Nagetieren
Ziel ist die
Verhinderung der Ansiedlung, Vermehrung von Infektionskrankheiten
übertragenden, gesundheitshalber schädlichen Nagetieren. Die im Laufe unserer
Tätigkeit am häufigsten vorkommenden schädlichen Nagetiere: Wanderratte,
Hausratte, Feldmaus, Hausmaus. Zur Bekämpfung von Nagetieren verpflichtete Einrichtungen: Sanitäre Einrichtungen, sich mit Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken beschäftigende Einrichtungen, Gaststätten, Märkte, Müllabladeplätze, Viehfarmen, zoologische Gärten, Betriebe für Verarbeitung von organischen industriellen Rohstoffen, Ruinenhäuser, Fluss- und Seehäfen, Bahnhöfe, Flughäfen. |