Bekämpfung von Nagetieren

 

Ziel ist die Verhinderung der Ansiedlung, Vermehrung von Infektionskrankheiten übertragenden, gesundheitshalber schädlichen Nagetieren. Die im Laufe unserer Tätigkeit am häufigsten vorkommenden schädlichen Nagetiere: Wanderratte, Hausratte, Feldmaus, Hausmaus.

Zur Bekämpfung von Nagetieren verpflichtete Einrichtungen: Sanitäre Einrichtungen, sich mit Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken beschäftigende Einrichtungen, Gaststätten, Märkte, Müllabladeplätze, Viehfarmen, zoologische Gärten, Betriebe für Verarbeitung von organischen industriellen Rohstoffen, Ruinenhäuser, Fluss- und Seehäfen, Bahnhöfe, Flughäfen.

 

 

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