Kakerlaken

Die laut geltendem Gesundheitsgesetz zur Bekämpfung von Kakerlaken verpflichteten Einrichtungen:

Sanitäre Einrichtungen, Institutionen für Kinderschutz und Bildung, sich mit Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken beschäftigende Einrichtungen, Märkte, Markthallen, Gaststätten, Massenquartiere.

 

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