Kakerlaken
Die laut
geltendem Gesundheitsgesetz zur Bekämpfung von Kakerlaken verpflichteten
Einrichtungen: Sanitäre
Einrichtungen, Institutionen für Kinderschutz und Bildung, sich mit
Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln,
Getränken beschäftigende Einrichtungen, Märkte, Markthallen, Gaststätten,
Massenquartiere. |