Die laut
geltendem Gesundheitsgesetz zur Bekämpfung von Fliegen verpflichteten
Einrichtungen: sich mit
Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken
beschäftigende Einrichtungen, Märkte, Gaststätten, öffentliche Toiletten,
Massenquartiere, landwirtschaftliche Einheiten, Müllabladeplätze. |