Fliegen

Légy

Die laut geltendem Gesundheitsgesetz zur Bekämpfung von Fliegen verpflichteten Einrichtungen:

sich mit Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken beschäftigende Einrichtungen, Märkte, Gaststätten, öffentliche Toiletten, Massenquartiere, landwirtschaftliche Einheiten, Müllabladeplätze.

 

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